Arbeitsrecht

Freelance-Vertrag Schweiz 2026: Vorlage + rechtliche Anforderungen

Freelance-Vertrag Schweiz: Grundlagen nach Obligationenrecht

In der Schweiz gibt es keinen gesetzlich definierten „Freelance-Vertrag“. Je nach Leistungsart handelt es sich rechtlich um einen Auftrag (Art. 394 ff. OR, z. B. Beratung, Programmierung) oder einen Werkvertrag (Art. 363 ff. OR, z. B. Erstellung einer Website).

Wichtig: Die Abgrenzung beeinflusst die Rechte bei Mängeln, Kündigung und Haftung. Ein sorgfältig formulierter Vertrag schützt beide Seiten.

Kostenlose Vorlage: Freelance-Vertrag Schweiz 2026

FREELANCE-VERTRAG

zwischen [Name Auftraggeber], [Adresse], nachfolgend «Auftraggeber»
und [Name Freelancer], [Adresse], nachfolgend «Auftragnehmer»

§ 1 Vertragsgegenstand
Der Auftragnehmer erbringt im Auftrag des Auftraggebers folgende Leistungen: [genaue Beschreibung].

§ 2 Honorar und Zahlungsbedingungen
Das Honorar beträgt CHF [Betrag] [pro Stunde / pauschal]. Die Rechnung wird [monatlich / nach Abschluss] gestellt und ist innert 30 Tagen ab Rechnungsdatum zahlbar. MwSt. [wird ausgewiesen / nicht ausgewiesen, da unter CHF 100 000 Jahresumsatz].

§ 3 Selbstständigkeit
Der Auftragnehmer ist selbständiger Unternehmer. Er ist frei in der Gestaltung seiner Arbeitszeit und -methoden. Er ist für die Abführung seiner eigenen Sozialversicherungsbeiträge (AHV/IV/EO) verantwortlich.

§ 4 Geistiges Eigentum
Sämtliche im Rahmen dieses Vertrags erstellten Werke gehen mit vollständiger Bezahlung des Honorars in das Eigentum des Auftraggebers über. Der Auftragnehmer behält das Recht, die Arbeit in seinem Portfolio zu erwähnen.

§ 5 Vertraulichkeit
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, alle im Rahmen des Auftrags erhaltenen vertraulichen Informationen geheim zu halten.

§ 6 Kündigung
Beide Parteien können den Vertrag mit [14 / 30] Tagen Frist kündigen. Bei Werkverträgen ist eine vorzeitige Kündigung durch den Auftraggeber jederzeit möglich, er schuldet dann das vereinbarte Honorar abzüglich ersparter Aufwendungen (Art. 377 OR).

§ 7 Anwendbares Recht
Dieser Vertrag unterliegt schweizerischem Recht. Gerichtsstand ist [Ort].

Wichtige Klauseln erklärt

Leistungsbeschreibung (§ 1)

Die präzise Beschreibung des Leistungsumfangs ist die wichtigste Klausel. Halten Sie fest: Was genau wird geliefert? Welche Revisionen sind inbegriffen? Was ist ausgeschlossen? Unklare Leistungsbeschreibungen sind die häufigste Streitursache.

Honorar und MwSt. (§ 2)

Freelancer mit einem Jahresumsatz unter CHF 100 000 sind von der Mehrwertsteuerpflicht befreit. Überschreiten Sie diese Schwelle, müssen Sie sich beim ESTV registrieren und 8,1% MwSt. ausweisen.

Scheinselbstständigkeit vermeiden (§ 3)

Warnsignale für Scheinselbstständigkeit:

  • Mehr als 80% des Umsatzes mit einem einzigen Kunden
  • Weisungsgebundenheit bezüglich Zeit, Ort und Art der Arbeit
  • Integration in die Betriebsorganisation des Kunden
  • Verwendung von Arbeitsmitteln des Auftraggebers

Urheberrecht (§ 4)

In der Schweiz entstehen Urheberrechte originär beim Urheber (URG Art. 6). Ohne ausdrückliche vertragliche Regelung verbleiben alle Rechte beim Freelancer — auch nach Bezahlung. Regeln Sie daher explizit, ob eine Nutzungslizenz oder eine vollständige Übertragung der Rechte gewünscht ist.

Weitere Vertragsvorlagen für die Schweiz: Arbeitsvertrag Schweiz 2026, NDA Schweiz und Werkvertrag Schweiz.

FAQ

Welches Recht gilt für Freelance-Verträge in der Schweiz?

Freelance-Verträge in der Schweiz unterliegen dem Obligationenrecht (OR). Je nach Vertragstyp gelten die Bestimmungen zum Auftrag (Art. 394 ff. OR) oder zum Werkvertrag (Art. 363 ff. OR).

Was ist Scheinselbstständigkeit und wie vermeide ich sie?

Scheinselbstständigkeit liegt vor, wenn ein Freelancer wirtschaftlich wie ein Angestellter tätig ist (ein Hauptkunde, feste Arbeitszeiten, keine eigenen Kunden). SUVA und AHV-Behörden können dann eine Umqualifizierung zum Arbeitsverhältnis vornehmen mit Nachzahlungspflichten.

Muss ich im Freelance-Vertrag Schweiz MwSt. ausweisen?

Nur wenn Sie MwSt.-pflichtig sind (Jahresumsatz über CHF 100 000). Unter diesem Schwellenwert sind Sie von der MwSt. befreit und müssen keine Steuer ausweisen.

Wer behält die Urheberrechte an Werken des Freelancers?

Ohne ausdrückliche vertragliche Regelung verbleiben Urheberrechte beim Urheber (dem Freelancer). Im Vertrag sollte daher explizit geregelt werden, ob eine Nutzungslizenz oder eine vollständige Rechteübertragung gewünscht ist.

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