Aufhebungsvertrag Schweiz: Muster und Besonderheiten

Einvernehmliche Auflösung nach Schweizer Recht

Aufhebungsvertrag Schweiz: Muster und Besonderheiten

Die Aufhebungsvereinbarung beendet das Arbeitsverhältnis einvernehmlich, ohne dass die Kündigungsfristen eingehalten werden müssen. Das OR regelt die Aufhebungsvereinbarung nicht explizit — sie basiert auf der allgemeinen Vertragsfreiheit nach Art. 1 OR. Im Grundsatz gilt: Was die Parteien einvernehmlich vereinbaren, ist zulässig.

Allerdings hat das Bundesgericht Grenzen gesetzt: Die Aufhebungsvereinbarung darf nicht dazu dienen, zwingende Schutzvorschriften zu umgehen — insbesondere Sperrfristen bei Krankheit und Schwangerschaft. Wird eine Aufhebungsvereinbarung während einer Sperrfrist geschlossen, prüft das Gericht besonders kritisch, ob sie freiwillig zustande kam.

Abfindung in der Schweiz

Anders als in Deutschland gibt es in der Schweiz einen gesetzlichen Abfindungsanspruch — die sogenannte Abgangsentschädigung nach Art. 339b OR. Sie steht Arbeitnehmern zu, die mindestens 20 Dienstjahre vollendet haben und mindestens 50 Jahre alt sind. Die Höhe beträgt zwei bis acht Monatslöhne. Leistungen der Personalvorsorgeeinrichtung (BVG) werden angerechnet.

Darüber hinaus sind freiwillige Abfindungen in Aufhebungsvereinbarungen verbreitet, besonders bei Kaderpositionen. Die Höhe ist reine Verhandlungssache. Faustregel: Ein halber bis ein Monatslohn pro Dienstjahr.

Auswirkungen auf die Arbeitslosenversicherung

Die Regionalen Arbeitsvermittlungszentren (RAV) prüfen bei Aufhebungsvereinbarungen, ob der Arbeitnehmer selbstverschuldet arbeitslos geworden ist. Wenn ja, drohen Einstelltage — also eine befristete Kürzung der Taggelder. Typisch sind 15 bis 60 Einstelltage. Das Risiko ist geringer, wenn die Aufhebung vom Arbeitgeber initiiert wurde und der Arbeitnehmer keine Alternative hatte.

Wichtige Klauseln

Aufhebungsvertrag Schweiz: Muster und Besonderheiten - illustration

Die Aufhebungsvereinbarung sollte regeln: Beendigungszeitpunkt, Freistellung (bezahlt oder unbezahlt), Abfindung und deren Fälligkeit, Arbeitszeugnis (Wortlaut oder mindestens Note), Ferienanspruch und Überstunden, Abgabe von Firmeneigentum, Geheimhaltungspflicht, allenfalls Konkurrenzverbot und eine Saldoklausel (gegenseitige Erledigung aller Ansprüche).

Formvorschriften

Die Aufhebungsvereinbarung bedarf keiner besonderen Form — sie kann theoretisch mündlich geschlossen werden. Aus Beweisgründen ist die Schriftform aber zwingend empfohlen. Beide Parteien sollten je ein Original erhalten. Eine notarielle Beurkundung ist nicht erforderlich.

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FAQ

Brauche ich für eine Aufhebungsvereinbarung einen Anwalt?

Nicht zwingend, aber empfehlenswert. Besonders die Auswirkungen auf die Arbeitslosenversicherung und die Formulierung der Saldoklausel sollten juristisch geprüft werden.

Gibt es in der Schweiz einen gesetzlichen Abfindungsanspruch?

Ja, für Arbeitnehmer ab 50 Jahren mit mindestens 20 Dienstjahren. Die Höhe beträgt zwei bis acht Monatslöhne. Leistungen der Pensionskasse werden angerechnet.

Drohen Einstelltage bei der Arbeitslosenversicherung?

Ja, wenn das RAV die Aufhebung als selbstverschuldete Arbeitslosigkeit wertet. 15 bis 60 Einstelltage sind möglich. Das Risiko ist geringer, wenn die Initiative vom Arbeitgeber ausging.

Muss die Vereinbarung schriftlich sein?

Rechtlich nicht, aber aus Beweisgründen unbedingt. Eine mündliche Aufhebungsvereinbarung ist zwar gültig, aber im Streitfall kaum nachweisbar.

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