Praktikumsvertrag Schweiz: Muster und Regelungen

Rechtliche Einordnung in der Schweiz

Praktikumsvertrag Schweiz: Muster und Regelungen

Das Schweizer Recht kennt keine spezielle Regelung für Praktikumsverhältnisse. Je nach Ausgestaltung wird ein Praktikum als Arbeitsvertrag nach Art. 319 ff. OR oder als Lehrvertrag nach Art. 344 ff. OR qualifiziert. Entscheidend ist nicht die Bezeichnung, sondern die tatsächliche Durchführung: Steht die Ausbildung im Vordergrund, handelt es sich um ein Ausbildungsverhältnis. Steht die Arbeitsleistung im Vordergrund, um ein Arbeitsverhältnis.

Diese Unterscheidung hat praktische Konsequenzen: Bei einem Arbeitsverhältnis gelten alle arbeitsrechtlichen Schutzvorschriften — Kündigungsschutz, Sperrfristen, Ferienenspruch, Lohnfortzahlung bei Krankheit. Bei einem reinen Ausbildungsverhältnis sind die Rechte eingeschränkter.

Praktikumslohn

Es gibt keinen nationalen Mindestlohn für Praktika in der Schweiz. Die Vergütung ist reine Verhandlungssache. Übliche Praktikumslöhne: Hochschulpraktika 2.000 bis 3.500 CHF pro Monat, Praktika nach Lehrabschluss 2.500 bis 4.000 CHF, unbezahlte Praktika sind rechtlich möglich, aber selten und umstritten.

In Kantonen mit Mindestlohn (Genf: 24.32 CHF/Stunde, Neuenburg: 21.09 CHF, Basel-Stadt: 21 CHF) können Praktikumslöhne unter Umständen dem Mindestlohn unterliegen — es kommt auf die Einordnung als Arbeitsverhältnis an.

Vertragsinhalte

Der Praktikumsvertrag sollte enthalten: Vertragsparteien, Beginn und Dauer, Arbeitspensum, Praktikumslohn (brutto und netto), Sozialversicherungsbeiträge (AHV/IV/EO/ALV), Ferienanspruch, Ausbildungsziele und Betreuung, Kündigungsregelung und Zeugnis.

Sozialversicherungen

Praktikumsvertrag Schweiz: Muster und Regelungen - illustration

Praktikanten unterliegen grundsätzlich der AHV/IV/EO-Pflicht, wenn sie das 17. Altersjahr vollendet haben und mehr als 2.300 CHF pro Jahr verdienen. Die ALV-Pflicht besteht ab einem Jahreseinkommen von 2.300 CHF. BVG-Pflicht besteht erst ab einem Jahreslohn von 22.050 CHF (Eintrittsschwelle 2026). Unfallversicherung (UVG) ist für alle Arbeitnehmer obligatorisch — auch für Praktikanten.

Dauer und Beendigung

Für die Dauer eines Praktikums gibt es keine gesetzliche Begrenzung. Üblich sind drei bis zwölf Monate. Dauert ein Praktikum länger als ein Jahr, ohne dass der Ausbildungscharakter überwiegt, wird ein Gericht es als reguläres Arbeitsverhältnis einstufen.

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FAQ

Muss ein Praktikum in der Schweiz bezahlt werden?

Es gibt keine gesetzliche Pflicht zur Vergütung. In Kantonen mit Mindestlohn kann allerdings ein Lohnanspruch bestehen, wenn das Praktikum als Arbeitsverhältnis eingestuft wird.

Wie lange darf ein Praktikum dauern?

Es gibt keine gesetzliche Höchstdauer. Üblich sind drei bis zwölf Monate. Bei längerer Dauer steigt das Risiko, dass das Praktikum als reguläres Arbeitsverhältnis qualifiziert wird.

Bin ich als Praktikant bei AHV versichert?

Ja, wenn Sie über 17 sind und mehr als 2.300 CHF pro Jahr verdienen. Die Beiträge werden hälftig von Arbeitgeber und Praktikant getragen.

Habe ich als Praktikant Anspruch auf Ferien?

Ja, mindestens vier Wochen pro Jahr (fünf Wochen bis zum 20. Lebensjahr). Dies gilt auch für Praktikanten, wenn das Praktikum als Arbeitsverhältnis qualifiziert wird.

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