Stundenlohnvertrag Schweiz: Muster und Besonderheiten

Besonderheiten des Stundenlohnvertrags

Stundenlohnvertrag Schweiz: Muster und Besonderheiten

Beim Stundenlohnvertrag wird der Lohn nicht monatlich pauschal, sondern nach tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden berechnet. Das OR regelt den Stundenlohnvertrag nicht gesondert — es gelten die allgemeinen Bestimmungen des Einzelarbeitsvertrags. Die wichtigste Besonderheit betrifft die Ferienentschädigung.

Ferienzuschlag

Arbeitnehmer im Stundenlohn nehmen ihre Ferien häufig nicht als bezahlte Freizeit, sondern erhalten einen Ferienzuschlag zum Stundenlohn. Bei vier Wochen Ferienanspruch (20 Arbeitstage von 52 Wochen minus 4 Ferienwochen = 48 Arbeitswochen) beträgt der Zuschlag 8,33 Prozent. Bei fünf Wochen Ferien sind es 10,64 Prozent.

Wichtig: Der Ferienzuschlag muss auf der Lohnabrechnung separat ausgewiesen werden. Das Bundesgericht hat mehrfach entschieden, dass ein pauschaler Lohn ohne sichtbaren Ferienzuschlag den Ferienanspruch nicht abgilt — der Arbeitnehmer kann die Ferien dann zusätzlich einfordern.

Feiertagsentschädigung

Die Entschädigung für Feiertage ist im Stundenlohn oft nicht enthalten. Ob und wie Feiertage entschädigt werden, hängt vom Vertrag, dem anwendbaren GAV und dem kantonalen Recht ab. In einigen Kantonen und GAV ist eine separate Feiertagsentschädigung vorgeschrieben.

Krankentaggeld und Sozialversicherung

Stundenlohnvertrag Schweiz: Muster und Besonderheiten - illustration

Auch Stundenlöhner haben Anspruch auf Lohnfortzahlung bei Krankheit — nach Art. 324a OR mindestens drei Wochen im ersten Dienstjahr, danach je nach anwendbarer Skala (Berner, Zürcher oder Basler Skala). Alternativ kann eine Krankentaggeldversicherung abgeschlossen werden, die 80 Prozent des Lohns für 720 Tage deckt.

Sozialversicherungspflicht besteht wie bei jedem Arbeitsverhältnis: AHV/IV/EO, ALV, UVG und gegebenenfalls BVG. Der Schwellenwert für die BVG-Pflicht (22.050 CHF Jahreslohn) kann bei unregelmässiger Beschäftigung problematisch sein — prüfen Sie, ob die Eintrittsschwelle erreicht wird.

Kündigungsfrist

Für Stundenlöhner gelten die gleichen Kündigungsfristen wie für Monatslöhner. Die weit verbreitete Annahme, Stundenlöhner könnten mit kürzerer Frist gekündigt werden, ist falsch. Ausnahme: Wenn der Arbeitsvertrag ausdrücklich als Gelegenheitsarbeit definiert ist und die Arbeitsleistung jeweils einzeln abgerufen wird.

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FAQ

Wie berechne ich den Ferienzuschlag?

Bei vier Wochen Ferien: 8,33 Prozent des Stundenlohns. Bei fünf Wochen: 10,64 Prozent. Der Zuschlag muss auf der Lohnabrechnung separat ausgewiesen werden.

Habe ich als Stundenlöhner Anspruch auf Lohnfortzahlung bei Krankheit?

Ja. Art. 324a OR gewährt im ersten Dienstjahr mindestens drei Wochen Lohnfortzahlung. Alternativ kann eine Krankentaggeldversicherung 80 Prozent des Lohns für bis zu 720 Tage abdecken.

Welche Kündigungsfrist gilt?

Dieselben Fristen wie bei Monatslöhnern: ein Monat im ersten Dienstjahr, zwei Monate im zweiten bis neunten, drei Monate ab dem zehnten Dienstjahr.

Bin ich BVG-versichert?

Nur wenn Ihr Jahreslohn die Eintrittsschwelle von 22.050 CHF überschreitet. Bei unregelmässiger Beschäftigung wird der voraussichtliche Jahreslohn geschätzt.

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