Lehrvertrag Schweiz: Muster und Besonderheiten nach OR

Gesetzliche Grundlagen

Lehrvertrag Schweiz: Muster und Besonderheiten nach OR

Der Lehrvertrag ist in Art. 344-346a OR und im Berufsbildungsgesetz (BBG) geregelt. Er muss schriftlich abgeschlossen und vom kantonalen Berufsbildungsamt genehmigt werden. Ohne Genehmigung ist der Vertrag nichtig. Der Lehrvertrag verpflichtet den Lehrbetrieb, den Lernenden in einem bestimmten Beruf auszubilden, und den Lernenden, zu diesem Zweck zu arbeiten.

Pflichtinhalte

Art. 344a OR verlangt folgende Angaben: Art und Dauer der beruflichen Bildung, Lohn, Arbeitszeit, Probezeit und Ferien. Zusätzlich empfiehlt sich die Regelung von: Lohnfortzahlung bei Krankheit, Beiträge an Lehrmittel und Werkzeuge, Versicherungen und Spesen für die Berufsfachschule.

Probezeit

Die Probezeit beträgt mindestens einen Monat und höchstens drei Monate. Ohne Vereinbarung gelten drei Monate. Sie kann vor Ablauf mit Zustimmung des Berufsbildungsamts um höchstens drei Monate verlängert werden — maximal sechs Monate insgesamt. Während der Probezeit kann der Vertrag mit sieben Tagen Frist gekündigt werden.

Lehrlingslohn

Lehrvertrag Schweiz: Muster und Besonderheiten nach OR - illustration

Es gibt keinen gesetzlich vorgeschriebenen Lehrlingslohn. Die Löhne orientieren sich an den Empfehlungen der Berufsverbände und variieren stark nach Branche, Region und Lehrjahr. Typische Bandbreite: 600-800 CHF im ersten Lehrjahr, 800-1.000 CHF im zweiten, 1.000-1.500 CHF im dritten und 1.200-1.800 CHF im vierten Lehrjahr.

Vorzeitige Auflösung

Nach der Probezeit kann der Lehrvertrag aus wichtigem Grund fristlos aufgelöst werden (Art. 346 OR). Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn die Ausbildung des Lernenden nicht mehr gewährleistet ist, wenn der Lernende nicht die erforderlichen Fähigkeiten mitbringt, oder wenn eine Fortsetzung aus anderen gewichtigen Gründen unzumutbar ist.

Vor der Auflösung muss das kantonale Berufsbildungsamt informiert werden. Es versucht in der Regel zu vermitteln. Bei einer unverschuldeten Auflösung muss der Lehrbetrieb den Lernenden bei der Suche nach einem neuen Lehrbetrieb unterstützen.

Übernahme nach der Lehre

Es gibt keinen Anspruch auf Weiterbeschäftigung nach der Lehre. Wenn der Lernende nach der Lehre im Betrieb weiterarbeitet, ohne dass ein neuer Vertrag geschlossen wird, entsteht ein unbefristetes Arbeitsverhältnis — mit allen Rechten und Pflichten eines regulären Angestellten.

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FAQ

Muss der Lehrvertrag vom Amt genehmigt werden?

Ja, der Lehrvertrag muss vom kantonalen Berufsbildungsamt genehmigt werden. Ohne Genehmigung ist er nichtig.

Wie lang ist die Probezeit?

Mindestens ein Monat, höchstens drei Monate (ohne Vereinbarung: drei Monate). Mit Zustimmung des Berufsbildungsamts kann sie auf maximal sechs Monate verlängert werden.

Wie hoch ist der Lehrlingslohn?

Es gibt keinen gesetzlichen Mindestlohn. Die Löhne richten sich nach den Empfehlungen der Berufsverbände und liegen typischerweise zwischen 600 CHF (1. Lehrjahr) und 1.800 CHF (4. Lehrjahr).

Kann der Lehrvertrag vorzeitig aufgelöst werden?

Ja, aus wichtigem Grund und mit Information an das Berufsbildungsamt. Dieses versucht zuerst zu vermitteln. Bei unverschuldeter Auflösung muss der Betrieb bei der Suche nach einem neuen Lehrbetrieb helfen.

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