Ein Arbeitsvertrag in der Schweiz muss nicht mal schriftlich sein — ja, das überrascht die meisten. Gesetzlich genügt ein Handschlag. Trotzdem: Ohne schriftlichen Vertrag hat man im Streitfall ein Beweisproblem. Also: immer schriftlich.
Pflichtinhalte und empfohlene Klauseln
| Element | Gesetzlich? | Empfehlung |
|---|---|---|
| Vertragsparteien | Ja | Vollständige Angaben |
| Funktion | Nein | Unbedingt aufnehmen |
| Arbeitsort | Nein | Inkl. Homeoffice-Regelung |
| Pensum | Nein | Wochenstunden + Überstundenregel |
| Lohn | Nein (üblich) | Brutto, 13. ML, Boni |
| Ferien | Teilweise | Min. 4 Wochen, oft 5 |
| Kündigungsfrist | Nein | Nach Dienstjahren gestaffelt |
| Probezeit | Nein | Max. 3 Monate schriftlich |
Probezeit: Der häufigste Irrtum
Gesetzlich: 1 Monat, verlängerbar auf max. 3 Monate. Kündigungsfrist während Probezeit: 7 Tage. Ohne Klausel gilt trotzdem der gesetzliche Monat — die Probezeit fällt nicht weg. Ein weit verbreitetes Missverständnis.
Kündigungsfristen nach OR
| Dienstjahre | Frist | Auf Ende |
|---|---|---|
| Probezeit | 7 Tage | Jederzeit |
| 1. Jahr | 1 Monat | Monatsende |
| 2.-9. Jahr | 2 Monate | Monatsende |
| Ab 10. Jahr | 3 Monate | Monatsende |
Heikle Klauseln
Konkurrenzverbot (Art. 340 OR)
Nur gültig wenn schriftlich, begrenzt nach Ort/Zeit/Gegenstand, maximal 3 Jahre. Pauschale Verbote halten nicht vor Gericht.
Überstundenregelung
Ohne Regelung: 125% Lohn oder Freizeit. Für Kader oft ausgeschlossen — zulässig bei entsprechendem Gehalt.
Homeoffice-Klausel
Seit Corona ein Muss: Tage, Erreichbarkeit, Kostenübernahme, Datenschutz. Ohne klare Regelung gibt es Grauzone und Streit.
Top 5 Fehler in Arbeitsverträgen
1. Falsche Probezeit-Regelung
2. Fehlende Überstundenklausel
3. Konkurrenzverbot ohne Begrenzung
4. 13. Monatslohn: Lohnbestandteil oder Gratifikation?
5. Keine Homeoffice-Regelung
Häufig gestellte Fragen
Muss ein Arbeitsvertrag schriftlich sein?
Nein, formfrei gültig. Aber dringend empfohlen — ohne Schriftlichkeit kein Beweis.
Kann man ohne Grund kündigen?
Ja, Kündigungsfreiheit in der Schweiz. Keine Begründung nötig, darf aber nicht missbräuchlich sein.
Weitere Vorlagen: Kündigung Vorlage und Freelancer-Vertrag.