Freelancer boomen in der Schweiz — IT, Design, Beratung, Content. Aber ohne sauberen Vertrag schwebt das Damoklesschwert der Scheinselbstständigkeit über jeder Zusammenarbeit. Ein Thema, das weder Auftraggeber noch Freelancer auf die leichte Schulter nehmen sollten.
Auftragsvertrag vs. Arbeitsvertrag: Der entscheidende Unterschied
| Kriterium | Arbeitsvertrag | Auftragsvertrag (Freelancer) |
|---|---|---|
| Weisungsgebundenheit | Hoch (was, wann, wie) | Nur WAS, nicht WIE |
| Arbeitsort/-zeit | Vorgegeben | Frei wählbar |
| Werkzeuge | Vom Arbeitgeber | Eigene |
| Mehrere Auftraggeber | Unüblich | Üblich/erwartet |
| Sozialversicherung | Arbeitgeber meldet an | Freelancer selbst |
| Risiko | Beim Arbeitgeber | Beim Freelancer |
Scheinselbstständigkeit: Wenn die AHV klopft
Die Ausgleichskasse prüft den Einzelfall. Kriterien: Wie viele Auftraggeber hat der Freelancer? Bestimmt er seine Arbeitszeit selbst? Nutzt er eigene Infrastruktur? Trägt er ein wirtschaftliches Risiko? Wenn die Antworten eher nach Anstellung klingen, stuft die AHV das Verhältnis um — mit Nachzahlungen für beide Seiten.
Das kann teuer werden: Arbeitgeber- UND Arbeitnehmerbeiträge (AHV/IV/EO/ALV) für die gesamte Dauer, rückwirkend. Ich hab Fälle gesehen, wo das sechsstellig wurde.
Was muss in den Freelancer-Vertrag?
1. Klare Leistungsbeschreibung — Was wird geliefert? Meilensteine, Deliverables
2. Vergütung — Stunden- oder Pauschalbasis, Zahlungsfristen (30 Tage üblich)
3. Geistiges Eigentum — Wem gehören die Ergebnisse? IP-Übertragungsklausel
4. Geheimhaltung — NDA-Klausel oder separate NDA
5. Kündigung/Beendigung — Fristen, Abnahme offener Arbeiten
6. Haftung — Begrenzung auf Auftragswert ist üblich
7. Selbstständigkeitserklärung — Freelancer bestätigt AHV-Anmeldung
Honorar: Was ist marktüblich?
Richtwerte für Freelancer in der Schweiz (Stundensätze): IT-Entwicklung CHF 120-200, Design CHF 100-160, Beratung/Strategie CHF 150-250, Text/Content CHF 80-140, Projektmanagement CHF 100-180. Unter CHF 100 signalisiert der Markt: zu billig für Schweizer Qualität.
Häufig gestellte Fragen
Braucht ein Freelancer einen Vertrag?
Unbedingt. Ohne Vertrag keine klare Abgrenzung zum Arbeitsvertrag — Scheinselbstständigkeitsrisiko.
Was ist Scheinselbstständigkeit?
Wenn ein Freelancer de facto wie ein Angestellter arbeitet: weisungsgebunden, ein Auftraggeber, feste Zeiten. Die AHV kann das Verhältnis umqualifizieren.
Wem gehört das geistige Eigentum?
Ohne vertragliche Regelung: dem Urheber (Freelancer). Eine IP-Übertragungsklausel ist daher essenziell.
Siehe auch: NDA Vorlage und Arbeitsvertrag.