Kündigen klingt einfach — aber in der Schweiz lauern je nach Vertragsart unterschiedliche Fristen, Formvorschriften und Stolperfallen. Hier der Praxis-Guide für die häufigsten Kündigungsszenarien.
Kündigung Arbeitsvertrag
Die Schweiz kennt die Kündigungsfreiheit: Man braucht keinen Grund. Aber die Form muss stimmen. Empfohlen: schriftlich, per Einschreiben, am Monatsanfang (damit die Frist auf Monatsende läuft).
| Phase | Frist |
|---|---|
| Probezeit | 7 Tage, jederzeit |
| 1. Dienstjahr | 1 Monat auf Monatsende |
| 2.-9. Jahr | 2 Monate auf Monatsende |
| Ab 10. Jahr | 3 Monate auf Monatsende |
Achtung Sperrfristen: Während Krankheit, Unfall, Schwangerschaft oder Militärdienst darf der Arbeitgeber NICHT kündigen. Eine trotzdem ausgesprochene Kündigung ist nichtig.
Kündigung Mietvertrag
Hier wird es formalistisch. Kündigungsfrist: mindestens 3 Monate auf den ortsüblichen Termin (meist 31.3. und 30.9.). Die Kündigung muss auf dem amtlichen kantonalen Formular erfolgen. Bei Familienwohnungen: Beide Ehepartner müssen einzeln unterschreiben — sonst nichtig.
Mieter können anfechten bei: Rachekündigung, fehlender Begründung (auf Verlangen), oder wenn kein amtliches Formular verwendet wurde.
Kündigung Krankenkasse
Grundversicherung: Kündigungsfrist 30. November für Jahresende (ordentlich). Bei Prämienerhöhung: bis letzter Tag des Monats vor Wirksamkeit. Wichtig: Neue Versicherung VORHER bestätigen lassen, sonst bleibt man bei der alten.
Kündigung Versicherungen allgemein
Fristen variieren stark: Autoversicherung meist 3 Monate zum Jahresende, Hausrat ebenso. Bei Schadenfall gibt es oft ein ausserordentliches Kündigungsrecht. Immer im Vertrag nachschauen — oder die Versicherung direkt fragen.
Kündigung Handyvertrag
Schweizer Telekomanbieter: Mindestvertragslaufzeit beachten (meist 12 oder 24 Monate). Kündigungsfrist: 60 Tage zum Laufzeitende. Tipp: Portierungsdatum mit neuem Anbieter koordinieren, sonst doppelte Kosten.
Häufig gestellte Fragen
Muss eine Kündigung schriftlich sein?
Arbeitsvertrag: nein (aber dringend empfohlen). Mietvertrag: ja, amtliches Formular. Versicherungen: schriftlich erforderlich.
Was sind Sperrfristen?
Zeiträume, in denen der Arbeitgeber nicht kündigen darf (Krankheit, Schwangerschaft, Militär). Eine Kündigung während Sperrfrist ist nichtig.
Kann ich ohne Grund kündigen?
Beim Arbeitsvertrag ja. Beim Mietvertrag als Vermieter: ja, aber muss begründet werden können.
Weitere Vorlagen: Arbeitsvertrag und Mietvertrag.