Einen korrekten Arbeitsvertrag für die Schweiz aufzusetzen ist einfacher als viele Unternehmer glauben — wenn man die Besonderheiten des Schweizer Arbeitsrechts kennt. Das Obligationenrecht (OR), insbesondere die Artikel 319-362 OR, bildet die gesetzliche Grundlage.
Was muss ein Schweizer Arbeitsvertrag enthalten?
- Vertragsparteien: Vollständige Namen und Adressen von Arbeitgeber und Arbeitnehmer
- Vertragsbeginn: Genaues Datum des Stellenantritts
- Befristung / Unbefristung: Klare Aussage — befristete Verträge laufen ohne Kündigung aus
- Probezeit: Maximal 3 Monate (Art. 335b OR)
- Funktion und Stellenbeschreibung: Kurze Beschreibung der Aufgaben
- Lohn: Bruttolohn, Zahlungsintervall, allfällige Lohnzuschläge (13. Monatslohn, Boni)
- Arbeitszeit: Wöchentliche Sollarbeitszeit, Überstundenregelung
- Ferienanspruch: Mindestens 4 Wochen (Art. 329a OR), bei Personen unter 20 Jahren 5 Wochen
- Kündigungsfristen: Gesetzliche Mindestfristen nach OR Art. 335c
Empfohlene Zusatzklauseln für die Schweiz
Konkurrenzverbot
Schweizer Recht erlaubt ein nachvertragliches Konkurrenzverbot (Art. 340 OR), aber nur unter engen Voraussetzungen: Der Arbeitnehmer muss Einblick in den Kundenkreis oder Fabrikations- und Geschäftsgeheimnisse haben, und das Verbot darf die wirtschaftliche Existenz nicht ungerechtfertigt beeinträchtigen. Maximaldauer: 3 Jahre.
Homeoffice-Regelung
Seit der Pandemie ist Homeoffice in vielen Schweizer Arbeitsverträgen Standard. Regeln Sie: Anzahl Homeoffice-Tage pro Woche, Pflichten zur Erreichbarkeit, Kostenübernahme und Datenschutz am häuslichen Arbeitsplatz.
Überstundenregelung
Klären Sie, ob Überstunden mit Zuschlag vergütet werden, in Freizeit kompensiert werden oder im Lohn pauschal enthalten sind. Ohne Regelung gilt Art. 321c OR: Überstunden werden mit 25% Zuschlag vergütet oder in Freizeit ausgeglichen.
Befristeter vs. unbefristeter Vertrag in der Schweiz
| Merkmal | Befristet | Unbefristet |
|---|---|---|
| Laufzeit | Fixes Enddatum | Offen |
| Kündigung | Nur aus wichtigem Grund | Mit Frist (min. 1 Monat) |
| Erneuerung | Max. einmal; dann unbefristet | n/a |
Gesamtarbeitsverträge (GAV)
In vielen Branchen der Schweiz gilt ein Gesamtarbeitsvertrag (GAV), der Mindestlöhne, Ferienansprüche und andere Arbeitsbedingungen verbindlich regelt. GAV-Bestimmungen gehen dem individuellen Arbeitsvertrag vor, soweit sie zugunsten der Arbeitnehmer sind.
Weitere Vorlagen: Arbeitsvertrag Schweiz 2026, Kündigung Vorlage Schweiz, Freelance-Vertrag Schweiz.