Manchmal kann man nicht alles selbst erledigen — sei es wegen Abwesenheit, Krankheit oder Überlastung. Dann braucht man eine Vollmacht. In der Schweiz gibt es verschiedene Arten, und nicht alle sind gleich geregelt.
Arten von Vollmachten im Schweizer Recht
| Art | Umfang | Typischer Einsatz |
|---|---|---|
| Spezialvollmacht | Einzelnes Geschäft | Behördengang, Vertragsunterzeichnung |
| Generalvollmacht | Alle Geschäfte | Längere Abwesenheit, Krankheit |
| Bankvollmacht | Bankgeschäfte | Kontozugriff für Vertrauensperson |
| Handlungsvollmacht | Geschäftsbetrieb | Stellvertreter im Unternehmen |
| Prokura | Umfassend geschäftlich | HR-eingetragene Vertretungsbefugnis |
| Vorsorgeauftrag | Bei Urteilsunfähigkeit | Betreuung, Finanzen, Vertretung |
Formvorschriften
Die meisten Vollmachten sind in der Schweiz formfrei — also auch mündlich gültig. Aber: Banken und Behörden akzeptieren in der Praxis nur schriftliche Vollmachten, oft mit beglaubigter Unterschrift. Der Vorsorgeauftrag muss sogar handschriftlich verfasst ODER notariell beurkundet sein.
Generalvollmacht: Mächtig, aber riskant
Eine Generalvollmacht berechtigt den Bevollmächtigten zu praktisch allen Rechtsgeschäften. Das ist bequem, aber auch gefährlich — wer dem Falschen vertraut, kann böse Überraschungen erleben. Empfehlung: Immer mit konkreten Einschränkungen versehen und zeitlich befristen.
Vorsorgeauftrag: Das wichtigste Dokument
Der Vorsorgeauftrag (ZGB Art. 360ff.) greift, wenn man urteilsunfähig wird — etwa durch Demenz oder schwere Krankheit. Ohne Vorsorgeauftrag entscheidet die KESB. Und das wollen die meisten vermeiden.
Formvorschriften: Entweder komplett handschriftlich (mit Datum und Unterschrift) ODER notariell beurkundet. Ein am Computer geschriebener, nur unterschriebener Vorsorgeauftrag ist ungültig. Das ist die häufigste Falle.
Widerruf und Erlöschen
Eine Vollmacht kann jederzeit widerrufen werden — einseitig, ohne Begründung. Sie erlischt auch automatisch bei: Tod des Vollmachtgebers, Widerruf, Ablauf der Frist, Erledigung des Geschäfts. Dritte müssen über den Widerruf informiert werden, sonst kann der Bevollmächtigte weiter handeln.
Häufig gestellte Fragen
Muss eine Vollmacht notariell sein?
Nur der Vorsorgeauftrag (alternativ handschriftlich). Andere Vollmachten sind formfrei, aber schriftlich empfohlen.
Kann man eine Vollmacht jederzeit widerrufen?
Ja, einseitig und ohne Begründung. Dritte müssen informiert werden.
Was ist der Unterschied zwischen Vollmacht und Vorsorgeauftrag?
Die Vollmacht gilt bei Handlungsfähigkeit. Der Vorsorgeauftrag greift erst bei Urteilsunfähigkeit.
Siehe auch: Testament Vorlage und Kaufvertrag Vorlage.