Kaufvertrag ist nicht gleich Kaufvertrag. Wer ein Auto von privat kauft, braucht andere Klauseln als jemand, der eine Eigentumswohnung erwirbt. Und bei Immobilien wird es richtig formal. Hier der Überblick.
Kaufvertrag für bewegliche Sachen
Für den Kauf von Autos, Möbeln, Elektronik oder anderen beweglichen Sachen gilt das OR (Art. 184ff.). Formfreiheit — also auch mündlich gültig. Aber wie immer: schriftlich ist klüger.
Wichtige Elemente: Parteien, Kaufgegenstand (möglichst genau beschreiben), Preis, Zahlungsmodalitäten, Übergabezeitpunkt, Mängelhaftung/Gewährleistung, Gerichtsstand.
Autokaufvertrag: Besonderheiten
Beim Autokauf zwischen Privaten wird die Gewährleistung standardmässig ausgeschlossen — das steht fast immer im Vertrag und ist zulässig. Deshalb: VOR dem Kauf prüfen (lassen). Wichtig aufzuführen: Km-Stand, MFK-Datum, bekannte Mängel, Zustand «wie besichtigt».
Immobilienkaufvertrag: Notarielle Pflicht
Hier wird es anders. Grundstücke und Immobilien MÜSSEN notariell beurkundet werden (ZGB Art. 657). Ohne Notar kein gültiger Vertrag — Punkt. Die Beurkundung kostet je nach Kanton 0,1 bis 0,5% des Kaufpreises.
| Element | Details |
|---|---|
| Parteien | Käufer und Verkäufer mit Ausweis |
| Grundstück | Parzellennummer, Grundbuchblatt |
| Kaufpreis | In CHF, Zahlungsmodalitäten |
| Übergabetermin | Datum, Nutzen und Gefahr |
| Grundpfandrechte | Bestehende Hypotheken, Ablösung |
| Gewährleistung | Zustand, bekannte Mängel |
| Vorkaufsrechte | Gesetzliche und vertragliche |
Gewährleistung: Was heisst «gekauft wie gesehen»?
Bei Privatverkäufen wird die Gewährleistung oft ausgeschlossen. Das ist zulässig — AUSSER der Verkäufer verschweigt absichtlich einen Mangel. Wer ein Leck im Dach kennt und verschweigt, haftet trotzdem. Arglist bricht jeden Gewährleistungsausschluss.
Rücktritt vom Kaufvertrag
In der Schweiz gibt es kein generelles Widerrufsrecht. Ein unterschriebener Kaufvertrag ist bindend. Ausnahmen: Haustürgeschäfte (14-Tage-Frist), arglistige Täuschung, wesentlicher Irrtum. Online-Käufe haben — anders als in der EU — KEIN automatisches Rückgaberecht, sofern der Händler es nicht freiwillig anbietet.
Häufig gestellte Fragen
Braucht man für einen Kaufvertrag einen Notar?
Nur bei Immobilien. Für bewegliche Sachen (Auto, Möbel etc.) genügt ein privater Vertrag.
Kann man vom Kaufvertrag zurücktreten?
Grundsätzlich nein. Schweizer Recht kennt kein generelles Widerrufsrecht. Ausnahmen: Haustürgeschäfte, Täuschung, Irrtum.
Was kostet die notarielle Beurkundung?
0,1 bis 0,5% des Kaufpreises, je nach Kanton. Bei CHF 1 Mio. also CHF 1'000-5'000.
Mehr Vorlagen: Mietvertrag und Vollmacht Vorlage.