Darlehensvertrag Muster Schweiz: Privat Geld leihen richtig regeln

Darlehensvertrag Geld

Geld unter Freunden oder in der Familie leihen — das geht oft gut, bis es schiefgeht. Dann rettet nur ein sauberer Vertrag die Beziehung. Und ja, auch privat braucht man einen.

Warum ein schriftlicher Darlehensvertrag?

Ein mündliches Darlehen ist gültig, aber beweisen können Sie es nicht. Vor Gericht steht dann Aussage gegen Aussage. Ein einfacher schriftlicher Vertrag kostet 30 Minuten und spart potenziell Tausende und eine Freundschaft.

Pflichtinhalte

ElementDetails
Darlehensgeber/nehmerVollständige Personalien
DarlehensbetragIn CHF, Zahl und Worten
Zinssatz0% oder vereinbarter Satz (Achtung Steuern!)
RückzahlungDatum, Raten oder auf Verlangen
SicherheitenFalls vereinbart (Bürgschaft, Pfand)
KündigungFrist bei unbefristetem Darlehen: 6 Wochen (OR 318)

Zinsen: Steuerfallen beachten

Zinsen aus privaten Darlehen sind beim Empfänger steuerpflichtiges Einkommen. Und der Darlehensgeber muss sie als Vermögensertrag deklarieren. Auch ein zinsloses Darlehen hat steuerliche Konsequenzen: Die Steuerverwaltung kann einen «Normalzins» von ca. 1,5% unterstellen.

Tipp aus der Praxis: Bei Familiendarlehen den Zins nahe am ESTV-Richtzins halten (aktuell ca. 1,5% für CHF-Darlehen). Dann gibt es keine Diskussionen mit dem Steueramt.

Rückzahlung: Flexibel oder fix?

Zwei Varianten: Feste Raten (z.B. CHF 500/Monat) oder Rückzahlung auf Verlangen. Bei Letzterem gilt eine gesetzliche Frist von 6 Wochen (OR Art. 318). Empfehlung: Feste Termine vereinbaren — «irgendwann» wird erfahrungsgemäss nie.

Was bei Zahlungsausfall?

Wenn der Schuldner nicht zahlt: Mahnung, dann Betreibung. Die Betreibung ist in der Schweiz relativ unkompliziert (Betreibungsamt, CHF 50-100 Gebühr). Aber emotional bei Freunden/Familie natürlich heikel. Umso wichtiger: klare Vereinbarung VOR dem Darlehen.

Häufig gestellte Fragen

Muss ein privates Darlehen schriftlich sein?

Nein, aber dringend empfohlen. Ohne Schriftlichkeit kein Beweis.

Muss man Zinsen vereinbaren?

Nein, 0% ist zulässig. Aber Steuerverwaltung kann Normalzins unterstellen.

Was passiert bei Nichtrückzahlung?

Mahnung, dann Betreibung. Der Weg ist klar geregelt, aber braucht schriftliche Grundlage.

Verwandt: Kaufvertrag und Vollmacht Vorlage.

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