Testament Vorlage Schweiz: Handschriftlich, Pflichtteile und Muster

Testament Erbrecht Schweiz

Niemand denkt gerne ans Sterben. Aber wer kein Testament hat, überlässt die Verteilung seines Vermögens dem Gesetz — und das entspricht selten dem, was man sich gewünscht hätte. Seit der Erbrechtsrevision 2023 hat sich einiges geändert.

Formvorschriften: Handschriftlich oder Notar

Ein Testament ist in der Schweiz nur gültig in zwei Formen:

Eigenhändig (Art. 505 ZGB) — Komplett von Hand geschrieben, mit Datum und Unterschrift. Ein am Computer getipptes, nur unterschriebenes Testament ist UNGÜLTIG. Das ist der häufigste Fehler — und er hat fatale Folgen.

Öffentlich beurkundet (Art. 499 ZGB) — Vor einem Notar und zwei Zeugen. Empfohlen bei komplexen Verhältnissen oder hohen Vermögen.

Pflichtteile seit Revision 2023

Die grosse Änderung: Der Pflichtteil für Kinder wurde von 3/4 auf 1/2 des gesetzlichen Erbteils reduziert. Der Pflichtteil für Eltern wurde komplett abgeschafft. Das bedeutet: Mehr Verfügungsfreiheit für den Erblasser.

ErbeGesetzlicher ErbteilPflichtteil (seit 2023)
Ehegatte/eingetragener Partner1/2 (neben Kindern)1/2 des gesetzl. Erbteils = 1/4
Kinder1/2 (neben Ehegatte)1/2 des gesetzl. Erbteils = 1/4
ElternvariabelKEIN Pflichtteil mehr

Die frei verfügbare Quote ist damit grösser geworden. Wer sein Vermögen gezielt verteilen, einem Lebenspartner mehr zuweisen oder gemeinnützige Organisationen bedenken will, hat jetzt mehr Spielraum.

Enterbung: Wann ist das möglich?

Eine Enterbung ist nur in zwei Fällen möglich: schwere Straftat gegen den Erblasser oder dessen Angehörige (Art. 477 ZGB), oder schwere Pflichtverletzung gegenüber dem Erblasser. In der Praxis ist die Hürde hoch — «wir verstehen uns nicht» reicht nicht.

Erbvertrag als Alternative

Ein Erbvertrag ist ein gegenseitiges Abkommen zwischen Erblasser und Erben. Vorteil: Beide Seiten sind gebunden. Ein Testament kann man jederzeit ändern — einen Erbvertrag nur mit Zustimmung aller Beteiligten. Formvorschrift: notarielle Beurkundung mit zwei Zeugen.

Praktische Tipps

1. Testament regelmässig aktualisieren (nach Heirat, Scheidung, Geburt)
2. Sicher aufbewahren — kantonales Hinterlegungsamt oder Notar
3. Willensvollstrecker benennen — entlastet die Erben enorm
4. Konkubinatspartner explizit berücksichtigen — sie erben NICHTS ohne Testament

Häufig gestellte Fragen

Muss ein Testament handschriftlich sein?

Ja, komplett von Hand. Oder notariell beurkundet. Gedruckt + unterschrieben = ungültig.

Was änderte die Erbrechtsrevision 2023?

Pflichtteil für Kinder von 3/4 auf 1/2 reduziert. Pflichtteil für Eltern abgeschafft. Mehr Verfügungsfreiheit.

Erbt mein Konkubinatspartner?

Nein, gesetzlich nicht. Nur mit Testament oder Erbvertrag. Ohne Testament geht alles an gesetzliche Erben.

Verwandt: Vollmacht Vorlage und GmbH Gesellschaftsvertrag.

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