Die Grossmutter holt die siebenjährige Enkelin in Zürich ab, zwei Wochen Ferien bei der Verwandtschaft in Portugal, die Mutter bleibt wegen der Arbeit zu Hause. Beim Check-in fragt die Airline-Mitarbeiterin nach einer schriftlichen Zustimmung der Eltern. Die Grossmutter hat nur den Pass des Kindes dabei – kein Dokument, das sie als berechtigte Begleitperson ausweist. Genau diese Situation lässt sich mit einer Reisevollmacht vermeiden, und zwar mit einem Text, den Sie direkt hier unten abschreiben können.
Kurz erklärt: Die Schweiz kennt keine eigene gesetzliche Pflicht für eine Reisevollmacht – das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) empfiehlt sie aber «dringend», wenn ein Kind allein, mit nur einem Elternteil oder mit einer Drittperson reist. Sie muss die Personalien und Telefonnummern der gesetzlichen Vertreter, Reisedatum, -ziel, Aufenthaltsdauer und Reisegrund enthalten; die Unterschriften können bei Bedarf von der Wohngemeinde oder einem Notar beglaubigt werden. Bei gemeinsamer elterlicher Sorge braucht ein mitreisender Elternteil zusätzlich die schriftliche Zustimmung des anderen – bei Alleinsorge ist das nicht nötig.
Wann ein Kind überhaupt eine Reisevollmacht braucht
Zwei Rechtsfragen werden hier gerne vermischt, sind aber verschieden. Die erste: Darf ein Elternteil mit dem Kind allein verreisen, ohne den anderen zu fragen? Die zweite: Verlangt das Zielland oder die Airline ein Papier, das die Reise belegt? Beide Fragen haben unterschiedliche Antworten.
Nach Art. 301 Abs. 1bis Ziffer 1 ZGB kann der Elternteil, der das Kind gerade betreut, bei alltäglichen Angelegenheiten allein entscheiden – und eine gewöhnliche Ferienreise während der Schulferien zählt laut kantonalen Kindesschutzbehörden ausdrücklich dazu. Rechtlich braucht also ein Elternteil mit gemeinsamer elterlicher Sorge die Zustimmung des anderen für normale Ferien nicht zwingend. Anders sieht es nur aus, wenn sich der Lebensmittelpunkt des Kindes ins Ausland verschiebt (Umzug, längerer Schulaufenthalt): Dann greift Art. 301a Abs. 2 ZGB, und es braucht die Zustimmung beider Sorgeberechtigten oder einen Entscheid des Gerichts beziehungsweise der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB).
Die Praxis sieht trotzdem anders aus, sobald eine Grenze überschritten wird: Grenzbehörden, Check-in-Personal und ausländische Zielländer kennen das Schweizer Innenverhältnis zwischen den Eltern nicht und verlangen deshalb häufig ein eigenes Dokument, das die Zustimmung der nicht mitreisenden Person belegt. Deshalb empfiehlt das EDA die Reisevollmacht unabhängig davon, was innerhalb der Familie rechtlich ohnehin schon geklärt ist.
Drei Reisesituationen, drei unterschiedliche Anforderungen
Was genau gebraucht wird, hängt davon ab, wer mit dem Kind reist und wer das Sorgerecht hat:
| Situation | Zustimmung nötig von | Was mitgeführt werden sollte |
|---|---|---|
| Kind reist mit einem Elternteil, beide haben gemeinsame elterliche Sorge | dem anderen, nicht mitreisenden Elternteil | schriftliche Reisevollmacht des anderen Elternteils, ID/Pass des Kindes |
| Kind reist mit einem Elternteil, dieser hat die Alleinsorge | niemandem zusätzlich | ID/Pass des Kindes, auf Wunsch eine Sorgerechtsbestätigung der KESB als Nachweis |
| Kind reist mit einer Drittperson (Grosseltern, Patin, Verein, Schulklasse) | allen Personen mit elterlicher Sorge | Reisevollmacht aller Sorgeberechtigten, Kopie ihrer Ausweise, ID/Pass des Kindes |
| Kind reist allein (unbegleitet) | allen Personen mit elterlicher Sorge | Einverständniserklärung mit Kontaktdaten beider Eltern, ID/Pass des Kindes |
Bei alleiniger elterlichen Sorge kann die zuständige Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde am Wohnort eine Sorgerechtsbestätigung ausstellen. Sie hält fest, dass Ferienreisen ohne Zustimmung des anderen Elternteils nach Schweizer Recht grundsätzlich erlaubt sind – nützlich, wenn eine Airline oder Grenzbehörde nachfragt, warum nur eine Unterschrift vorliegt.
Pflichtangaben: Was in die Reisevollmacht gehört
Für die Einverständniserklärung gibt es laut EDA keine besonderen Formvorschriften – sie kann auf einem einfachen Blatt Papier verfasst werden, ausser das Zielland schreibt ein eigenes Formular vor. Enthalten sein sollten:
- Vollständige Personalien des Kindes (Name, Geburtsdatum, Pass- oder ID-Nummer)
- Personalien, Adresse und zuverlässige Telefonnummern aller Personen mit elterlicher Sorge
- Bei Begleitung durch eine Drittperson: deren Personalien und Pass-/ID-Nummer
- Reisedatum, Reiseziel beziehungsweise Reiseroute, Dauer des Aufenthalts
- Grund der Reise (z. B. Ferien bei den Grosseltern, Schüleraustausch, Vereinsreise)
- Ort, Datum und eigenhändige Unterschrift aller Sorgeberechtigten
Mustertext: Reisevollmacht für ein Kind (Schweiz)
Der folgende Text passt für die Reise mit einem Elternteil oder mit einer Drittperson. Ersetzen Sie die eckigen Klammern, streichen Sie, was nicht zutrifft.
REISEVOLLMACHT FÜR EIN MINDERJÄHRIGES KIND Die unterzeichnenden Personen mit elterlicher Sorge: 1. [Vorname Name], geboren am [Datum], wohnhaft [Adresse], Pass-/ID-Nr. [Nummer], Tel. [Telefonnummer] 2. [Vorname Name], geboren am [Datum], wohnhaft [Adresse], Pass-/ID-Nr. [Nummer], Tel. [Telefonnummer] sind die gesetzlichen Vertreter von: [Vorname Name des Kindes], geboren am [Datum], Pass-/ID-Nr. [Nummer] und erteilen hiermit ihre Zustimmung, dass das Kind in Begleitung von [Vorname Name der Begleitperson], geboren am [Datum], wohnhaft [Adresse], Pass-/ID-Nr. [Nummer], Tel. [Telefonnummer] (falls Elternteil: entfällt dieser Abschnitt, sofern derselbe Elternteil mitreist) folgende Reise unternimmt: Reiseziel/-route: [Land, Ort(e)] Reisezeitraum: vom [Datum] bis [Datum] Reisegrund: [z. B. Ferien bei den Grosseltern, Schüleraustausch, Vereinsreise] Die Begleitperson ist berechtigt, während der Reise die im Alltag anfallenden Entscheide zu treffen, einschliesslich notwendiger medizinischer Massnahmen in dringenden Fällen. Rückfragen sind jederzeit möglich unter den oben genannten Telefonnummern. [Ort], den [Datum] ______________________________ ______________________________ Unterschrift Elternteil/Sorgeberechtigte/r 1 Unterschrift Elternteil/Sorgeberechtigte/r 2 (Beglaubigung durch Wohngemeinde oder Notar, falls vom Zielland verlangt:) ______________________________
Reist das Kind allein, lassen Sie den Abschnitt zur Begleitperson weg und ergänzen Sie stattdessen die Kontaktdaten einer erreichbaren Person am Zielort (z. B. Gastfamilie, Austauschorganisation).
Sprache, Beglaubigung und Apostille: worauf es ankommt
Für die Sprache macht das EDA keine generelle Vorgabe – massgebend ist, was das Zielland verlangt. In der Praxis empfiehlt sich eine zweisprachige Fassung (Deutsch/Französisch/Italienisch plus Englisch oder die Sprache des Ziellandes), weil Grenzpersonal im Ausland oft kein Deutsch liest. Manche Länder stellen ein eigenes Formular zur Verfügung; informieren Sie sich dafür bei der Botschaft oder dem Konsulat des Ziellandes, bevor Sie abreisen.
Eine notarielle Beglaubigung der Unterschriften ist nicht grundsätzlich vorgeschrieben, aber je nach Zielland kann sie verlangt werden. Die Unterschriften lassen sich bei der Wohngemeinde oder bei einem Notar beglaubigen. Bei Reisen in Länder ausserhalb Europas sollte diese Möglichkeit vorsorglich genutzt werden, auch wenn aktuell kein spezifisches Formular verlangt wird – eine Beglaubigung schadet nie, eine fehlende kann an der Grenze zum Problem werden.
Ausweisdokumente für das Kind nicht vergessen
Die Reisevollmacht ersetzt kein Ausweisdokument. Jedes Kind braucht für den Grenzübertritt einen eigenen gültigen Pass oder eine eigene Identitätskarte – ab Geburt möglich, ein Eintrag im Pass eines Elternteils reicht nicht. Beantragen kann das Dokument, wer die elterliche Sorge hat; bei gemeinsamer Sorge reicht in der Regel die Unterschrift eines Elternteils, einige Gemeinden verlangen jedoch beide Unterschriften. Prüfen Sie frühzeitig bei der Wohngemeinde, welches Dokument für das Reiseziel reicht.
Checkliste vor der Abreise
- Reisesituation geklärt: Kind allein, mit einem Elternteil oder mit Drittperson?
- Bei gemeinsamer elterlicher Sorge: Zustimmung des nicht mitreisenden Elternteils eingeholt?
- Bei Alleinsorge: allenfalls Sorgerechtsbestätigung bei der KESB beantragt?
- Personalien von Kind, Eltern und Begleitperson vollständig und korrekt?
- Reiseziel, Reisezeitraum und Reisegrund konkret benannt?
- Telefonnummern aller Sorgeberechtigten angegeben und erreichbar?
- Anforderungen des Ziellandes bei Botschaft/Konsulat abgeklärt (Sprache, eigenes Formular, Beglaubigung)?
- Unterschriften bei Bedarf durch Wohngemeinde oder Notar beglaubigt?
- Gültiger Pass oder gültige Identitätskarte des Kindes im Gepäck?
- Kopie der Reisevollmacht separat vom Original aufbewahrt (z. B. im Handgepäck der Begleitperson und als Foto auf dem Telefon)?
Wann eine einfache Reisevollmacht nicht mehr ausreicht
Die Reisevollmacht deckt eine einzelne, zeitlich begrenzte Reise ab. Für wiederkehrende Situationen im Alltag – etwa wenn Grosseltern ein Kind regelmässig von der Schule abholen, bei Ärzten anmelden oder administrative Angelegenheiten erledigen sollen – reicht ein Reisevollmacht-Mustertext nicht aus. Hier braucht es eine umfassendere Generalvollmacht, die eine Vertrauensperson dauerhaft zum Handeln ermächtigt. Wer unsicher ist, welche Vollmachtsart zur eigenen Situation passt, findet eine Übersicht aller Varianten samt Mustertext im Pilierartikel Vollmacht Vorlage Schweiz.
Häufig gestellte Fragen
Ist eine Reisevollmacht in der Schweiz gesetzlich vorgeschrieben?
Nein. Es gibt in der Schweiz keine allgemeine gesetzliche Regelung für eine Reisevollmacht von Minderjährigen. Das EDA empfiehlt sie aber dringend für Kinder, die allein oder ohne Begleitung ihrer gesetzlichen Vertreter reisen, weil Zielländer und Fluggesellschaften sie verlangen können.
Braucht mein Kind eine Reisevollmacht, wenn es nur mit mir reist und wir uns die elterliche Sorge teilen?
Ja, in der Praxis empfohlen: Der mitreisende Elternteil sollte eine schriftliche Vollmacht des anderen, nicht mitreisenden Elternteils dabeihaben, da viele Länder dies bei der Einreise explizit verlangen. Rechtlich gilt eine gewöhnliche Ferienreise zwar als «alltägliche Angelegenheit» nach Art. 301 Abs. 1bis ZGB, die ein Elternteil allein entscheiden darf – das ersetzt aber nicht den praktischen Nachweis gegenüber Grenzbehörden im Ausland.
Was muss die Reisevollmacht konkret enthalten?
Personalien und Telefonnummern aller gesetzlichen Vertreter, Personalien des Kindes und gegebenenfalls der Begleitperson, Reisedatum, Reiseziel, Aufenthaltsdauer, Reisegrund sowie Ort, Datum und Unterschrift.
Muss die Reisevollmacht notariell beglaubigt werden?
Nicht grundsätzlich. Die Unterschriften können bei Bedarf von der Wohngemeinde oder einem Notar beglaubigt werden – ob das nötig ist, hängt vom jeweiligen Zielland ab. Einige Länder verlangen die Beglaubigung ausdrücklich.
In welcher Sprache muss die Reisevollmacht verfasst sein?
Es gibt keine generelle Schweizer Vorschrift dazu. Massgebend sind die Anforderungen des Ziellandes; eine zweisprachige Fassung (Landessprache plus Englisch oder Sprache des Ziellandes) erleichtert die Kontrolle an der Grenze. Einige Länder stellen eigene Formulare zur Verfügung.
Was ist eine Sorgerechtsbestätigung und wann brauche ich sie statt einer Reisevollmacht?
Hat ein Elternteil die Alleinsorge, braucht er grundsätzlich keine Zustimmung des anderen Elternteils für eine Ferienreise. Die zuständige Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) kann auf Anfrage eine Sorgerechtsbestätigung ausstellen, die dies schriftlich belegt – praktisch, wenn Airline oder Grenzbehörde nach der fehlenden zweiten Unterschrift fragen.
Reicht die Identitätskarte oder braucht mein Kind einen eigenen Pass?
Jedes Kind braucht ein eigenes gültiges Ausweisdokument, keinen Eintrag im Pass der Eltern. Ob Identitätskarte oder Pass reicht, hängt vom Zielland ab; die Dokumente können ab Geburt beantragt werden, beantragungsberechtigt ist, wer die elterliche Sorge innehat.
Gilt eine einmal erstellte Reisevollmacht für mehrere Reisen?
Das ist möglich, wenn sie keine einzelne Reise, sondern einen Zeitraum und wiederkehrende Reisen derselben Begleitperson nennt – praktischer ist es aber meist, die Vollmacht pro Reise mit den konkreten Daten neu auszustellen, da viele Länder aktuelle, reisebezogene Angaben erwarten.
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