Gesellschaftsvertrag Schweiz: Vorlage und Leitfaden für GmbH und Kollektivgesellschaft

Wenn zwei oder mehr Personen gemeinsam ein Geschäft betreiben, brauchen sie Regeln. Der Gesellschaftsvertrag — bei der GmbH auch Statuten genannt — ist das Regelwerk, das die Beziehung zwischen den Gesellschaftern bestimmt. Was passiert, wenn einer aussteigen will? Wer hat das Sagen? Wie wird der Gewinn verteilt? All das gehört in den Vertrag.

GmbH-Statuten: Pflichtinhalte nach OR

Gesellschaftsvertrag Schweiz GmbH

Art. 776 OR legt fest, was in den Statuten einer GmbH zwingend enthalten sein muss:

PflichtinhaltGesetzliche GrundlageHinweis
Firma und SitzArt. 776 Abs. 1 Ziff. 1 ORFirma muss «GmbH» enthalten
Zweck der GesellschaftArt. 776 Abs. 1 Ziff. 2 ORBreit formulieren für Flexibilität
Stammkapital und StammanteileArt. 776 Abs. 1 Ziff. 3 ORMindestens CHF 20'000
Form der Mitteilung an GesellschafterArt. 776 Abs. 1 Ziff. 4 ORBriefpost, E-Mail oder beides

Empfohlene Zusatzklauseln

Über die Pflichtinhalte hinaus sollten GmbH-Statuten folgende Punkte regeln:

  • Geschäftsführung: Wer führt die Geschäfte? Einzel- oder Kollektivunterschrift? (Art. 809 OR)
  • Gewinnverteilung: Proportional zu den Stammanteilen oder anders? (Art. 798 OR)
  • Nachschusspflicht: Müssen Gesellschafter bei Bedarf nachschiessen? (Art. 795a OR)
  • Übertragung von Stammanteilen: Freie Übertragung oder Zustimmungspflicht? (Art. 786 OR)
  • Konkurrenzverbot: Dürfen Gesellschafter nebenbei tätig sein?
  • Austritt und Ausschluss: Unter welchen Bedingungen? (Art. 822–823 OR)
  • Schiedsklausel: Streitbeilegung vor einem Schiedsgericht statt vor Gericht?

Kollektivgesellschaft: Der einfache Vertrag

Kollektivgesellschaft Vertrag Schweiz

Die Kollektivgesellschaft (KlG) entsteht, wenn zwei oder mehr natürliche Personen sich zusammenschliessen, um unter einer gemeinsamen Firma ein Gewerbe zu betreiben (Art. 552 OR). Der Gesellschaftsvertrag kann formfrei — also auch mündlich — geschlossen werden. Das ist aber riskant: Ohne schriftlichen Vertrag gelten die gesetzlichen Regeln, die nicht immer dem Willen der Beteiligten entsprechen.

PunktGesetzliche Regel (ohne Vertrag)Empfehlung für Vertrag
GewinnverteilungZu gleichen Teilen (Art. 557 OR)Nach Kapitalanteil oder Arbeitsleistung
GeschäftsführungJeder Gesellschafter alleinEinschränkung auf bestimmte Personen
HaftungSolidarisch und unbeschränktNicht einschränkbar gegenüber Dritten
AustrittAuf Ende eines Geschäftsjahres, 6 Monate FristAbfindungsregelung definieren

Häufige Fehler bei Gesellschaftsverträgen

  1. Zweck zu eng formuliert — jede Erweiterung der Tätigkeit erfordert dann eine Statutenänderung
  2. Keine Austrittsregelung — führt zu langwierigen Streitigkeiten
  3. Keine Bewertungsklausel — wie wird der Wert des Anteils bei Austritt berechnet?
  4. Fehlende Nachfolgeregelung — was passiert bei Tod eines Gesellschafters?
  5. Kein Konkurrenzverbot — ein ausscheidender Gesellschafter nimmt Kunden mit

Kosten und Vorgehen

Für eine GmbH-Gründung müssen die Statuten öffentlich beurkundet werden. Die Notariatskosten betragen je nach Kanton CHF 800–2'000. Dazu kommen die Handelsregistereintragung (CHF 600) und die Publikation im SHAB (CHF 100–200). Total: CHF 1'500–3'000 für die Gründung.

Rechtsquellen

Obligationenrecht (OR), Art. 552ff. (KlG), Art. 772ff. (GmbH). Handelsregisterverordnung (HRegV). SECO, Leitfaden Unternehmensgründung.

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FAQ

Was muss ein Gesellschaftsvertrag enthalten?

Firma und Sitz, Zweck, Stammkapital und Stammanteile, Geschäftsführung, Gewinnverteilung, Übertragung von Anteilen, Auflösung. Bei GmbH sind die Statuten öffentlich zu beurkunden.

Braucht eine Kollektivgesellschaft einen schriftlichen Vertrag?

Gesetzlich nicht zwingend — eine KlG kann auch durch mündliche Vereinbarung entstehen. Ein schriftlicher Vertrag ist aber dringend empfohlen, um Streitigkeiten zu vermeiden.

Was kostet die Errichtung eines Gesellschaftsvertrags?

Die notarielle Beurkundung von GmbH-Statuten kostet je nach Kanton CHF 800–2'000. Eine Kollektivgesellschaft braucht keine Beurkundung.

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